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Rechtsprechung
   LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03   

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LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 (https://dejure.org/2003,4379)
LAG München, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 (https://dejure.org/2003,4379)
LAG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1077/03 (https://dejure.org/2003,4379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Verfügungsanspruchs und des Verfügungsgrundes der Entbindungsverfügung gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Entbindungsmöglichkeiten des Arbeitsgebers in derartigen Fällen; Wirtschaftliche Belastung des Arbeitsgebers durch die ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, 3
    Voraussetzungen der Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 24.03.2004 - 8 Sa 509/03

    Erwerbsunfähigkeitsrente; ratierliche Berechnung und Verfallklausel

    Auszug aus LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03
    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer auch nach erneuter Prüfung fest (ebenso nun auch LAG München 05.08.2003 - 2 Sa 611/03; aA LAG München 20.08.2003 - 7 Sa 857/03; 17.09.2003 - 10 Sa 738/03; aA auch, aber ohne Begründung, etwa ErfK/Hanau/Kania 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 40; unentschieden LAG Hamburg 16.05.2001 LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 24 = NZA-RR 2002, 25 ff., zu II 2 a der Gründe; LAG München 11.07.2003 - 8 Sa 509/03; 07.08.2003 - 4 Sa 723/03; 03.09.2003 - 9 Sa 853/03; 09.09.2003 - 6 Sa 609/03).

    Das ergibt sich aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung, die auf die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers abstellt, und vor allem aus der Rechtsnatur des gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG weiterbestehenden Arbeitsverhältnisses als Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil der Arbeitgeber als Vertragspartei Rechtsträger des ganzen Unternehmens ist und daher auch als Tatbestandsmerkmal des § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG weder durch betriebsverfassungsrechtliche noch durch betriebswirtschaftliche Erwägungen auf einen Teil des Unternehmens oder Betriebes reduziert werden kann (so im Ergebnis übereinstimmend auch LAG München 11.07.2003 - 8 Sa 509/03; 05.08.2003 - 2 Sa 611/03; 07.08.2003 - 3 Sa 701/03; 07.08.2003 - 4 Sa 723/03; 03.09.2003 - 9 Sa 853/03; 09.09.2003 - 6 Sa 609/03; aM etwa Rieble BB 2003, 844, 846).

    Und eine Beeinträchtigung der Liquidität oder Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin durch die Weiterbeschäftigung, wie sie von der wohl überwiegenden Auffassung als Entbindungsgrund iSv. § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG gefordert wird (vgl. LAG Hamburg 16.05.2001 aaO, zu II 2 b aa der Gründe), hat die Klägerin entsprechend der offenkundigen Prosperität ihres Unternehmens auch nicht vorgetragen (so auch LAG München 11.07.2003 - 8 Sa 509/03; 05.08.2003 - 2 Sa 611/03; 07.08.2003 - 3 Sa 701/03; 07.08.2003 - 4 Sa 723/03; 20.08.2003 - 7 Sa 857/03; 03.09.2003 - 9 Sa 853/03; 09.09.2003 - 6 Sa 609/03).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03
    Allerdings muss nunmehr das allgemeine Leistungsstörungsrecht des § 275 BGB in der Fassung des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes berücksichtigt und außerdem - jedenfalls nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - zwischen dem Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG als Synonym für das nach dieser Vorschrift weiterbestehende Arbeitsverhältnis und dem auf Grund dieses Arbeitsverhältnisses grundsätzlich bestehenden Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung unterschieden werden (vgl. BAG 15.03.2001 AP KSchG 1969 § 4 Nr. 46 = EzA KSchG n. F. § 4 Nr. 61, zu B V 2 und 4 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01

    Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03
    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer auch nach erneuter Prüfung fest (ebenso nun auch LAG München 05.08.2003 - 2 Sa 611/03; aA LAG München 20.08.2003 - 7 Sa 857/03; 17.09.2003 - 10 Sa 738/03; aA auch, aber ohne Begründung, etwa ErfK/Hanau/Kania 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 40; unentschieden LAG Hamburg 16.05.2001 LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 24 = NZA-RR 2002, 25 ff., zu II 2 a der Gründe; LAG München 11.07.2003 - 8 Sa 509/03; 07.08.2003 - 4 Sa 723/03; 03.09.2003 - 9 Sa 853/03; 09.09.2003 - 6 Sa 609/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers: Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des

    Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund der Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG setzen nach Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts München nicht die vorherige Feststellung des Bestehens einer Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG voraus (vgl. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht mit weiteren Nachweisen).

    Selbst dann, wenn man auf die Lohnkosten aller Arbeitnehmer abstellt (so LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; a.A. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4), beträgt die Belastung der Arbeitgeberin für verbleibende neun Arbeitnehmer nach Schätzung der Kammer - ohne dass dies ausdrücklich vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde - lediglich ca. 4,5% der Gesamtlohnkosten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 492/06

    Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund der Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG setzen nach Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts München nicht die vorherige Feststellung des Bestehens einer Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG voraus (vgl. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht mit weiteren Nachweisen).

    Aber auch die von der Antragstellerin vorgetragenen und glaubhaft gemachten monatlichen Lohnkosten in Höhe von 43.400,31 Euro, die für zehn die Weiterbeschäftigung verlangende Mitarbeiter aufzubringen wäre, führen - selbst dann, wenn man auf die Lohnkosten aller Arbeitnehmer abstellt (so LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; a.A. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4) - nicht zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung der Antragstellerin.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 494/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund der Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG setzen nach Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts München nicht die vorherige Feststellung des Bestehens einer Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG voraus (vgl. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht mit weiteren Nachweisen).

    Selbst dann, wenn man auf die Lohnkosten aller Arbeitnehmer abstellt (so LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; a.A. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4), beträgt die Belastung der Arbeitgeberin für verbleibende neun Arbeitnehmer nach Schätzung der Kammer - ohne dass dies ausdrücklich vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde - lediglich ca. 4,5% der Gesamtlohnkosten.

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 458/06

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG -

    Der Prüfungsmaßstab der "Offensichtlichkeit" ist strenger; es wäre mit dem vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannten Eilbedürfnis für die Entbindung nicht vereinbar, müsste zunächst die häufig schwierigere Vorfrage der Ordnungsmäßigkeit des Widerspruches geprüft und bejaht werden, um dann über die Entbindung nach dem Offensichtlichkeitsmaßstab befinden zu können (ähnlich LAG München vom 05.10.1994, 5 Sa 698/94, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG München vom 17.12.2003, 5 Sa 1077/03, LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 4; Danko in Feichtinger/Danko, Die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung, Rn. 374 f.; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 232; Fitting u.a., BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 102 Rn. 121; Kittner/Bachner in Däubler u.a., BetrVG, § 102 Rn. 277; Thüsing in Richardi, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 102 Rn. 251; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 62 Rn. 88; für entsprechende Anwendung Braasch in Düwell, Handkommentar zum BetrVG, 2. Aufl. 2006, § 102 Rn. 122).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

    Die Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kommt auch dann in Betracht, wenn zuvor nicht festgestellt worden ist, dass eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG besteht (vgl. LAG München, 17.12.2003 ­ 5 Sa 1077/03 ­ LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht).
  • LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18

    Eine Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

    Nach zutreffender Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 -5 Sa 1077/03- reiche aus, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber unmöglich oder unzumutbar ist.
  • LAG München, 24.04.2007 - 6 Sa 115/07

    Entbindungsantrag

    Für eine solche Vermischung der Rechtsnormen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG und des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG gibt es mit Rücksicht auf die festgestellte Verschiedenartigkeit der maßgeblichen Tatbestandsmerkmale und der systematischen Stellung dieser Merkmale keine überzeugende Begründung (so schon LAG München Urteil vom 05. Oktober 1994 aaO; vom 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 4).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8033
LAG Hessen, 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03 (https://dejure.org/2004,8033)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03 (https://dejure.org/2004,8033)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03 (https://dejure.org/2004,8033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtungen eines Arbeitgebers aus den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Erfordernisse der Geltung von Tarifverträgen im Baugewerbe; Geltung von tarifvertraglichen Normen; Überprüfung einer von einem Arbeitsgericht vorgenommenen Beweiswürdigung; Gesetzliche ...

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 528

  • rechtsportal.de

    TVG § 1; TVG § 4 Abs. 2; ZPO § 286; ZPO § 528
    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Umfang berufungsgerichtlicher Überprüfung einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Wann unterfällt der Arbeitgeber dem VTV Bau?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03
    Genügt die Berufungsbegründung den gesetzlichen Anforderungen, so ist auch ohne entsprechende Berufungsrüge eine vom Arbeitsgericht vorgenommene Beweiswürdigung darauf zu überprüfen, ob dem Arbeitsgericht insoweit Verfahrensfehler unterlaufen sind, insbes, ob die Beweiswürdigung den Voraussetzungen des § 2896 ZPO genügt (im Anschluss an BGH 12. März 2004 NJW 2004, 1876).

    Liegt ein derartiger Verfahrensfehler vor, obliegt dem Berufungsgericht die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils unbeschadet einer entsprechenden Berufungsrüge (vgl. BGH 12. März 2004, NJW 2004, 1876).

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

    Die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in einer Innung hat keinerlei Aussagekraft für die Frage, ob ein Betrieb unter den Anwendungsbereich des VTV fällt (LAG Hessen, Urteil vom 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03 - jurisRn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in einer Innung hat keinerlei Aussagekraft für die Frage, ob ein Betrieb unter den Anwendungsbereich des VTV fällt (vgl. a. LAG Hessen 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03 - zitiert nach juris Rn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in einer Innung hat keinerlei Aussagekraft für die Frage, ob ein Betrieb unter den Anwendungsbereich des VTV fällt (vgl. Hessisches LAG 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03 - Juris-Rn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in einer Innung hat keinerlei Aussagekraft für die Frage, ob ein Betrieb unter den Anwendungsbereich des VTV fällt (vgl. Hessisches LAG 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03 - juris Rnr. 31).
  • LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für

    Entsprechend können sie, wie § 4 Abs. 1 TVG ausdrücklich anführt, nur Anwendung finden, wenn die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Rechtsbeziehungen zur gemeinsamen Einrichtung in Rede stehen, auch vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst werden (vgl. Kammerurteil v. 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03).
  • LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11

    Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen;

    Liegt ein derartiger Verfahrensfehler vor, obliegt dem Berufungsgericht die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils unbeschadet einer entsprechenden Berufungsrüge (BGH 12. März 2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269; LAG Frankfurt 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03 - NZA-RR 2005, 312).
  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1385/04

    Tarifauslegung - Verspätete Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen - Verzugszinsen

    Der Sache nach handelt es sich bei den nach dem VTV bzw. VTV 2000 an den Kläger als gemeinsame Einrichtung zu erbringenden Leistungen von Arbeitgebern um Leistungen für die Arbeitnehmer selbst, also um tarifvertragliche Inhaltsnormen (§§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 2 TVG), der Kläger nimmt die Funktion einer betrieblichen Verrechnungsstelle ein (vgl. Kammerurteil vom 19. Juli 2004 - 16 Sa 2167/03).
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Rechtsprechung
   LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26199
LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03 (https://dejure.org/2003,26199)
LAG München, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03 (https://dejure.org/2003,26199)
LAG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/03 (https://dejure.org/2003,26199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11

    Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Durchführung eines

    Ferner muss der Arbeitnehmer sein Weiterbeschäftigungsverlangen nach der überwiegend vertretenen Auffassung unverzüglich nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wie Widerspruch und Klageerhebung, spätestens aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geltend machen (LAG Hamm 28.04.1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976 1917; LAG München 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312; APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 206; ErfK/Kania, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 34; Fitting/Engels/-Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 25. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 6 m.w.N.).

    Die bloße Geltendmachung des allgemeinen Beschäftigungsanspruches bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist enthält für sich allein nicht das Weiterbeschäftigungsverlangen im Sinne des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG (LAG München 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    Diese allgemeinen Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung zur Durchsetzung eines auf § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG gestützten Weiterbeschäftigungsanspruchs (LAG Köln 10. März 2010 - 3 SaGa 26/09 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108; LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG München 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris, LAG Baden-Württemberg 30. August 1993 - 15 Sa 35/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 20; LAG Köln 18. Januar 1984 NZA 1984, 57; GMPM-G/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105 und 109).

    Generell ist auch für die Zulässigkeit einer Weiterbeschäftigungsverfügung gemäß § 940 ZPO entscheidend, ob - nach dem Ergebnis einer am rechtsstaatlichen "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" für beide Parteien ausgerichteten prozessrechtlichen Interessenabwägung - die beantragte Weiterbeschäftigungsverfügung mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (LAG München 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312).

  • LAG Hamburg, 16.09.2005 - 3 Sa 33/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung vor Abschluss des

    Dies wird angenommen, wenn der Antragsteller längere Zeit untätig bleibt oder selbst das einstweilige Verfügungsverfahren in die Länge zieht (Baur a. a. O., Rz. 16; Hess. LAG, a. a. O.; LAG München, Beschl. vom 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/93 - NZA-RR 2005, 312).
  • ArbG Bocholt, 11.10.2019 - 2 Ca 361/19

    Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen einer wirksamen

    Die Kammer musste nicht entscheiden, ob er spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (so LAG Hamm, Urt. v. 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11 unter Bezugnahme auf LAG Hamm 28.04.1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976 1917; LAG München 17.12.2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312; APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 206; ErfK/Kania, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 34; Fitting/Engels/-Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 25. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 6 m.w.N.) geltend gemacht werden muss oder ob auch eine Geltendmachung am ersten Tag nach Ablauf der Frist ausreichend ist (so BAG, Beschluss vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99).
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